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   RG, 20.10.1914 - Rep. II. 219/14   

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https://dejure.org/1914,58
RG, 20.10.1914 - Rep. II. 219/14 (https://dejure.org/1914,58)
RG, Entscheidung vom 20.10.1914 - Rep. II. 219/14 (https://dejure.org/1914,58)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1914 - Rep. II. 219/14 (https://dejure.org/1914,58)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Forderung einer Gesellschaft m. b. H. gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage. Greift der Rechtssatz, daß der Gesellschafter nicht mit einem Gegenanspruch an die Gesellschaft aufrechnen kann, auch dann Platz, wenn die Forderung von einem Zessionar ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlageschuld bei der Gesellsch. m. b. H. Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

    Allerdings vermag sich der Senat nicht der Auffassung des Reichsgerichts anzuschließen, bei wirksamer Pfändung und Überweisung der Einlageforderung könne der Einlageschuldner im Verhältnis zum Pfändungsgläubiger nunmehr auch mit einer eigenen Forderung gegen die Gesellschaft aufrechnen, selbst wenn diese Forderung nicht vollwertig sei (RGZ 156, 23, 33; anders noch RGZ 85, 351).

    Das Vertrauen eines Gläubigers, der mit Rücksicht auf die ausstehende Einlageforderung der Gesellschaft Kredit gegeben und hierbei vielleicht auch das gesetzliche Aufrechnungsverbot in Betracht gezogen hat, würde getäuscht werden, wenn sich die gepfändete Einlageforderung infolge einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen die Gesellschaft in Luft auflösen könnte (so zutreffend RGZ 85, 351, 353; Herbig, DJ 1938, 233; Scholz, GmbHG 5. Aufl. § 19 Rn. 26).

    Denn auf diese Weise wird der Gesellschaftsgläubiger, wenn auch vielleicht anders als erwartet, wegen seiner Forderung gegen die Gesellschaft befriedigt und damit die Einlage ihrem Zweck entsprechend verwertet, so daß der gesetzliche Grund für das Aufrechnungsverbot entfällt (RGZ 85, 351, 353; Scholz a.a.O.).

  • BGH, 29.09.1977 - II ZR 157/76

    Rückzahlung der Kommanditeinlage des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Der Anspruch auf Einzahlung der Stammeinlage ist, wie bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. RGZ 85, 351, 352) grundsätzlich abtretbar.
  • BGH, 06.10.1977 - II ZR 130/76

    Klage des Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohnes gegen eine GmbH&Co.KG wegen

    Der Anspruch auf Einzahlung der Stammeinlage ist, wie bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. RGZ 85, 351, 352), grundsätzlich abtretbar.
  • BFH, 19.05.1954 - II 80/53 U

    Gleichwertigkeit einer vertraglichen Aufrechnung mit einer Barzahlung eines

    in ihrer Beschwerdebegründung auf das Urteil des Reichsgerichts II 219/14 vom 20. Oktober 1914, Reichsgericht in Zivilsachen Bd. 85 S. 351 (354).
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